Kann-See Neuwied-Behördenwillkür

Kann-See Neuwied-Behördenwillkür

Extraplatt, Juni 2005

Kann-See Neuwied:

Zerstörung im Vogelschutzgebiet, Ignoranz der Behörden gegenüber Mensch, Natur und EU-Recht - Bürger wehren sich gegen Behördenwillkür.



In einer generalstabsmäßig geplanten Aktion wurden am „Kann-See" die Natur und das Landschaftsbild, wie Kritiker meinen, ohne Sinn zerstört. Verantwortlich für Bauschuttablagerungen, Abgrabungen und gefällte Bäume zeichnen zuvorderst die Stadt Neuwied, der Kreis Neuwied und die SGD-Nord. Der „Kann-See", seit 2002 europäisches Vogelschutzgebiet und über Jahrzehnte als Naherholungsgebiet genutzt, gleicht nunmehr einer Kraterlandschaft. Es steht die heikle Frage im Raum, ob diese Verwüstungen durch den Plangenehmigungsbescheid 1986 und andere gesetzliche Regelungen gedeckt ist. Grundsätzlich gilt, dass Veränderungen oder Störungen, die sich in solchen Schutzgebieten als erhebliche Beein­trächtigungen im Hinblick auf die Erhaltungsziele auswirken können, unzulässig sind. Obwohl die Vogelschutzrichtlinie bereits seit 25 Jahren und die FFH-Richtlinie seit 12 Jahren geltendes EU-Recht darstellen, hat dies die handelnden Personen wenig beeindruckt.

Diese Vorgehensweise zum Nachteil für den Erholungsuchenden, Tiere und Natur beschäftigt zurzeit die Neuwieder Bürger, möglicherweise alsbald auch die Justiz.
Die Menschen in Neuwied sind fas­sungslos. Das Gelände, wo sich einst der von Erholungsuchenden beliebte Rundweg um den „Kann-See" befand, sieht aus wie nach einem Flieger­angriff: In Abstimmung mit der Stadt Neuwied wurde mit schwerem Gerät wie Bagger, Planierraupen und Ketten­sägen gewütet. Aufgetürmter Bauschutt, große Erdhügel, Beton-Pflastersteine, gefällte Bäume, meterhohe Sandber­ge und tiefe Ausgrabungen prägen jetzt das Landschaftsbild. Hunderte von großen und kleinen Bäumen, Hecken sind mitten in der Vegetation bzw. Brutzeit einfach abgesägt oder mit brachialer Gewalt umgeknickt bzw. beseitigt worden. Der angelegte Rundweg ist nicht mehr zu begehen.

Strategie und Verantwortung

Genau dies war auch von der Stadt Neuwied und anderen Beteiligten bezweckt: In dem Schreiben der ADD vom 05. April 2005 an die Fa. Kann heißt es im Beamtendeutsch: „Insge­samt betrachtet ist es sinnvoll, die erforderlichen Verkehrssicherungs-maßnahmen durch Maßnahmen zur Minderung der Attraktivität für Freizeit­nutzungen zu ergänzen. Der den Kann­see umlaufende Rundweg ist durch punktuelle Abgrabungen in bestimmten Abständen zu unterbrechen. (..... ) Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen wurden im Rahmen einer gemeinsamen Begehung des Kannsees am 28.02.2005 mit dem Vertreter der Stadtverwaltung Neuwied- Ordnungsamt - H. Schneider, aufgestellt und anschließend mit der oberen Landespflegebehörde abgestimmt.

In einem weiteren Ortstermin am 31.03.2005 wurden sie mit der Fa. Kann, dem Landkreis Neuwied sowie den Stadtwerken Neuwied abgestimmt."
Suche nach den Gründen -Unzulässiger Eingriff?

Da sich seit dem Widerruf der Plangenehmigung im Jahre 1992 der Status quo nicht verändert hatte und es sich bei dem Schreiben der SGD-Nord an die Fa. Kann nicht um einen rechtmittelfähigen Bescheid handelt, stellt sich die Frage, warum der Eingriff nach jahrelanger Untätigkeit der Behörden in einer Nacht- und Nebelaktion erfolgte. Zumal nach dem Ministerratsbeschluss vom Juli 02 das Engerser Feld einschließlich des „Kann-Sees" als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewählt wurde.
Zudem war die Fa. Kann aufgrund der Plan­genehmigung von 1986 verpflichtet, die Rekultivierung binnen zweier Jahre zu verwirklichen. Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist daher umstritten. Immerhin geht es um den Schutz für den bedeutendsten Durchzugs- und Überwinterungsraum für wassergebundene Vogelarten im nördlichen Rheinland-Pfalz. Veränderungen oder Störungen, die sich in solchen Schutzgebieten als erheblich Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Erhaltungsziele auswirken können, sind unzulässig. Mit der Entscheidung des I. Senats des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 1 A 11141/04) vom 03. Februar 2005 wurde auch geklärt, dass in einem Wasserschutzgebiet, soweit durch Rechtsverordnung der oberen Wasserbehörde der Badebetrieb im offen gelegten Grundwasser verboten ist, nicht das Windsurfen darunter fällt!
Das Verbot für das Surfen auf dem „Kann-See" erfolgte aufgrund vertraglicher Nebenbestimmungen zwischen der Eigentümerin und den Surfern. Im Weiteren hat das OVG in der Entscheidung im Hinblick auf die Problematik „Europäisches Vogelschutz­gebiet" dargelegt, dass es an einer Bestimmung der Erhaltungsziele für das europäische Vogelschutzgebiet Engerser Feld im Sinne des LPflG noch fehle. Mit der europäischen Naturschutzkonzeption NATURA 2000 haben sich die Staaten der Europäischen Union die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt. Schon 1992 beschlossen sie mit der FFH-Richtlinie (Fauna=Tierwelt, Flora=Pflanzenwelt, Habitat=Lebensraum) den Aufbau eines Netzes von natürlichen und naturnahen Lebensräumen und von Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, um so das Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren und ausgewählte Lebensräume von europäischer Bedeutung miteinander zu verknüpfen. FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sind verbindlich umzusetzendes EU-Recht. Die SGD-Nord beruft sich nach wie vor auf den Inhalt der Plangenehmigung wonach die Auflagen binnen zweier Jahre vom Zeitpunkt der Bestandkraft zu verwirklichen gewesen wären. Dies ist nicht geschehen, so dass ernstzu­nehmende Gegenstimmen die Rechts­auffassung vertreten, es hätte eines neuen Verfahrens einschließlich einer Verträglichkeitsprüfung bedurft, u.a. auch deshalb, da die durchgeführten Maßnahmen nicht auf einem rechts­mittelfähigen Bescheid beruhen.

Bürger wehren sich Deckung statt Verantwortung

Am vergangenen Mittwoch hatten sich die Naturfreunde zu einer ersten Informationsveranstaltung zusam­mengefunden. Der Saal platzte aus allen Nähten, ca. 150 Kritiker und Vertreter der Fa. Kann hatten sich zu dieser Veranstaltung zusammenge­funden. Ein Vertreter der Stadt war nicht zugegen. Die Naturfreunde wol­len sich in einer Interessengemeinschaft organisieren und suchen die Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden. Sie beklagen, dass es sich bei der Beseitigung von Bäumen und Hecken in der Brutzeit kaum um geeignete Rekultivierungsmaßnahmen im Sinne des Plangenehmigungsbescheides und des EU-Rechts handelt.

Zu erheblichem Unmut in der Veranstaltung hat auch das Kommunikationsverhalten der Stadt, insbesondere von Bürgermeister Kilgen, geführt. Empört reagierte Peter Speier, Vorsitzender des ASV Bendorf und Bendorfer Ratsmitglied. "In einem persönlichen Gespräch mit Kilgen, wollte ich die Situation 'Kann-See' klären, aber der Bürgermeister hat mich belogen!"

Die Vertreter der Fa. Kann bedauerten die Entscheidung der SGD-Nord, konnten auf Nachfrage allerdings nicht nachvollziehbar erklä­ren, warum der Plangenehmigungsbescheid von 1986 nicht in der festge­legten Frist von zwei Jahren verwirk­licht wurde. Die zuständige Juristin der SGD-Nord, Ute Juchem, hat inzwischen in der Tagespresse eingeräumt, dass man in Bezug auf die Maßnahme anderer Meinung sein könne und verwies darauf, dass die Vorgehensweise mit allen anderen zuständigen Behörden (Landschaftspflege, Stadt Neuwied, Kreis Neuwied) abgestimmt sei.

Jetzt gilt die Bürokratenparole: „Deckung statt Verantwortung". Wenig überzeugend klingt es, wenn die Juristin nunmehr darauf hinweist, es habe sich bereits ein Ingenieur über die bisherigen Aktionen informiert. „Die Ignoranz der zuständigen Behörden bei dieser sensiblen Problematik war offensichtlich so groß, dass man es nicht einmal für notwendig hielt, den Eingriff vor Ort zu begleiten, äußerte sich ein verärgerter Bürger. Die mit brachialer Gewalt durchgeführten Zerstörungen sind mit nichts zu begründen". Die Verantwortlichen müssen für diesen Schaden in Haftung genommen werden, heißt die in Neuwied mit Nachdruck vertretene Forderung.
Gründe dafür könnten sich aus der Aktenlage ergeben, da die Zerstörungen und die vorgenommenen Verwüstungen des Landschaftsbildes abweichend von den Bedingungen der Rekultivierung des Planungsbescheids vom 22.12. 1986 durchgeführt wurden.

Den verantwortlichen Behörden droht jetzt erhebliches Ungemach, auch wenn nunmehr erklärt wird, die Landschaftsplanung „Björnsen" aus dem Jahre 1986 würde nicht mehr den Gegebenheiten entsprechen. Für einen solchen Befund fehlt es den Kritikern schlicht an einer durchgrei­fenden Begründung. Gerade dann wäre nach Expertenmeinung vor dem Eingriff die Einleitung eines neuen bzw. ergänzenden Verwaltungsver­fahrens unter Beteiligung der Bürger, einschließlich einer überarbeiteten fachplanerischen Stellungnahme so­wie einer FFH-Prüfung, zwingend erforderlich gewesen.
Trinkwasserschutz und Öllast

Vermeintlich geht es im Engerser Feld um Trinkwasserschutz. Genau dies ist ein Thema, was an anderer Stelle in Neuwied von den zuständigen Be­hörden (SGD-Nord und Stadt und Kreis Neuwied) eher lax behandelt wurde. Im Reinhard-Breisig-Gelände ist seit 1999 (!) eine ölhaltige Fläche von rund 3.000 m2 bekannt, die im Grundwasserbereich in einer Tiefe von 8-12m liegt. Die Mineralölkon­zentration dieser Ölaltlast liegt mit 21.000 mg/kg signifikant über den zulässigen Höchstwerten. Geschehen ist aber bisher nichts! Diese jahrelan­ge Geduld der Behörden war im Wesentlichen in der Rücksichtnahme wirtschaftlicher Interessen von ver­schiedenen Investoren begründet und steht im unüberbrückbaren Widerspruch zu den „Trinkwasserschutz-Aktivitäten" am „Kann-See".

Dadurch wird in kaum mehr zu übertreffender Deutlichkeit belegt, welchen Stellenwert der Trinkwasserschutz in der Stadt Neuwied tatsächlich besitzt.
Sollte auf dem Reinhard-Breisig-Gelände - ohne Bodenaustausch -gebaut werden und sich der Ölschaden weiter verfrachten, droht der Supergau, da ein Einkaufszentrum sicherlich nicht so ohne weiteres abgerissen werden kann.

„Es drängt sich daher der Verdacht auf, so ein Insider", dass es mit den Zerstörungen am „Kann-See" in Wirklichkeit um die Verdrängung von Erholungsuchenden und Hundebesitzern geht und der „Trinkwasserschutz" nur vorgeschobenen ist. Die Auseinandersetzungen um den „Kann-See" haben also erst begonnen.
Haben sich die Behörden korrekt verhalten?

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