Wird der Kiesabbau im Engerser Feld gestoppt?

Wird der Kiesabbau im Engerser Feld gestoppt?

Neuwieder-Zeitung 12./13.08.1989

Debatte über Trinkwasserzone

Wird der Kiesabbau im Engerser Feld gestoppt?

Derzeitige Schutzgebiete könnten festgelegt werden

VON HANS-WERNER HEEPENSTRICK

“Die Anzeichen verdichten sich, dass die Kiesausbeute im Engerser Feld aufgrund eines Gutachtens gestoppt wird". Dies glauben nach eigenen Angaben Teilnehmer eines Ortstermins, weil sie dies aus den vorsichtigen Äußerungen von Gutachtern, die die Grenzen der Wasserschutzzonen untersuchen, herausgehört haben wollen.
Konkretes gab es vorerst nicht. Doch sprach das Gremium darüber, ob es nicht sinnvoll wäre. Kann- und Steinsee aufzufüllen. “Könnte dazu der Erdaushub dienen, der beim Bau der Schnellbahntrasse anfällt?", fragte ein Teilnehmer.
Die Koblenzer Bezirksregierung hatte im Juni die Firma Niedermayer aus Westheim (bei Aurach in Bayern) beauftragt, ein Gutachten über die Wasserschutzzonen im Engerser Feld anzufertigen. Dies geschah, weil die vorläufige Anordnung über die Wasserschutzzonen im nächsten Jahr erlischt. Dann müssen die Gebiete von der Bezirksregierung festlegt werden.
Obwohl das Fachreferat beteuert, es gehe nur um die Wasserschutzzonen und nicht um die Kiesausbeute, sind die Genehmigungen davon abhängig. Vor allem, weil das Mainzer Umweltministerium den Kiesabbau in der Wasserschutzzone III A untersagt hat.
Damit die Fachleute, sie wollen das Ergebnis im Spätherbst vorlegen, sich ein umfassendes Bild machen können, hatte die Bezirksregierung zu einem Ortstermin Vertreter von allen Behörden und Institutionen, die mit dem Trinkwasserreservoir befasst sind, eingeladen.
Die Gutachter Dr. März und der Geohydrauliker Dr. Jürgen Schaar haben sich bundesweit erkundigt, welche Verfahren zur Ermittlung der Wasserschutzzonen an-
gewandt werden. Gängigstes und anerkanntestes ist, dass die Zuflusszone bis zu zwei Kilometer Entfernung von den Trinkwasserbrunnen zur Schutzzone III A wird.
Nach Auskunft von Pressesprecher Liesenfeld von der Koblenzer Bezirksregierung wäre dann in der Tat die Kiesausbeute in diesem Bereich äußerst problematisch. Doch kann die Bezirksregierung erst nach der Festlegung der Wasserschutzzonen, die Anträge zur Kiesausbeute in einem gesonderten Verfahren behandeln.
Falls die Gutachter sich für dieses Verfahren entscheiden, würde das gesamte Engerser Feld — so wie zur Zeit in der vorläufigen Anordnung ausgewiesen — zur Wasserschutzzone III A. Vom Rhein aus strömt unterirdisch Uferfiltrat durch die Kiesschichten zu den Trinkwasserbrunnen in Block, aus denen die gesamte Stadt Neuwied und der größte Teil des Kreises versorgt werden. Unklar ist den Gutachtern noch die Abgrenzung der Zonen III A und III B (Teile von Heimbach-Weis und Engers).
Laut geltender Anordnung ist derzeit im Engerser Feld (Zone III A) folgendes verboten: Erdaufschlüsse, durch die, die Deckschichten wesentlich vermindert werden, vor allem, wenn das Grundwasser ständig aufgedeckt oder eine schlecht reinigende Schicht freigelegt wird. Dann der Badebetrieb in offen gelegten Grundwassern, Umschlags- und Vertriebsstellen für Heizöl,. Dieselöl und andere Wassergefährdende Stoffe. Verboten sind auch Kläranlagen.
Doch keine Regel ohne Ausnahmen: Sie können von der Bezirksregierung zugelassen werden, wenn dies das Wohl der Allgemeinheit erfordert oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde.


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