Erste Abrissverfügung der Stadt Neuwied

Erste Abrissverfügung der Stadt Neuwied



Stadtverwaltung Neuwied
Postanschrift: Stadtverwaltung • Postfach 2060 • 5450 Neuwied 1


Herrn
Werner Scheidweiler
Alte Schloßstraße 13
5450 Neuwied 21

Dienststelle: Stadtentwicklungsamt
Verwaltungsgebäude: Neuwied13 - Niederbiber - Am Hammergraben 14
Sachbearbeiter: Herr Krupp

 
Zimmer: 24
 Vorwahl. Durchwahl.
o2631 |
Vermittlung
5141
Nebenstelle:
37
XXXXXXXXXXXXXXX

Unser Zeichen: 61 -Kr/Su- Datum: 06.Jan. 1983
Benachrichtigung gemäß § 28 VwVfG

Betr.: Gebäude in Ihrer Kiesgrube in der Nähe des Rheins
Bezug: Unsere Ortsbesichtigung Anfang Oktober 1982


Sehr geehrter Herr Scheidweiler,

wie wir anlässlich der Ortsbesichtigung zum Ausdruck gebracht haben, ist die Bezirksregierung durch ein Schreiben darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich auf dem Gelände Ihrer Kiesgrube u.a. ein eingeschossiges Holzgebäude mit einer Grundfläche von 1o x 1o,5o m befindet. Eine Baugenehmigung für dieses Gebäude ist nicht vorhanden.

Ihr Grundbesitz liegt im Außenbereich und in der festgesetzten Wasserschutzzone III A. Wir sehen keine Möglichkeit, Ihnen nachträglich eine Genehmigung zu erteilen.
Auf Anordnung der Bezirksregierung sind wir vielmehr gehalten, von Ihnen die Beseitigung des Gebäudes zu verlangen. Sollten Sie hierzu freiwillig nicht bereit sein, müssten wir eine entsprechende bauaufsichtliche Verfügung erlassen. Bevor wir jedoch hiervon Gebrauch machen, geben wir Ihnen gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Möglichkeit, sich zu den für unsere Entscheidung erheblichen Tatsachen bis zum 2o. Jan. 1983 zu äußern.
 
Hochachtungsvoll
Im Auftrag:
( Krupp)


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