Aktenvermerk -”Trinkwasserschutz im Engerser-Feld”

Aktenvermerk -”Trinkwasserschutz im Engerser-Feld”

Aktenvermerk vom 19.06.1989

Kreisverwaltung Neuwied
Dez. IV 54540 Neuwid 1, den 19.06.1989
Hoe./Re.

 A K T E N V E R M E R K

Trinkwasser und Hochwasserschutz im Engerser Feld:

hier: Ortstermin am 26.05.1989, 9.00 Uhr, Treffpunkt: Einfahrt zur Kiesgrube Scheidweiler im Engerser Feld (so genannter "Silbereee")

Teilnehmer:
- Herr Scheidweiler als Betreiber der Kiesgrube
- Herren Schulte-Beckhauaen und Schulze für die Bezirksregierung
- Herr Oberbürgermeister Schmelzer, Herr Ehlscheid für die Stadt Neuwied, Herr Groß, Frau Plaß, Herr Bm Trees
- Herr Dir. Endres, Herr Neiß für die Stadtwerke Neuwied
- Frau Ltd. Mdezinaldir. Bahrmann und Herr Paulus für das Gesundheitsamt Neuwied
- Herr Klippel und Herr Michela - für das Wasserwirtschaftsamt
- Herr Landrat Deckert, Herr Frömbgen und Unterzeichner für den Landkreis
Neuwied / Kreiswasserwerk - Untere Wasserbehörde

Zu Beginn des Ortstermins begrüßt Herr Oberbürgermeister Schmelzer die Teilnehmer. Anlass zu seiner Einladung seien behauptete und öffentlich diskutierte Gefahren für die Wassergewinnung im Engerser Feld. Diese Gefahren sollen sich aus der ebenfalls in Zweifel gezogenen Sicherheit des Hochwasserschutzes im Bereich der Baggerseen im Engerser Feld insbesondere dem Scheidweiler See, ergeben. Auf die Darstellung in dem Schreiben des Stadtratsmitgliedes Herrn Werner-Johann Keßler vom 19.04.1989 an den Herrn Oberbürgermeister wird verwiesen. Dieses Schreiben ist in Abschrift auch der Bezirksregierung und der Kreisverwaltung sowie dem Wasserwirtschaftsamt zugegangen..

Herr Oberbürgermeister Schmelzer bat ohne weitere Vorerörterung Herrn Scheidweiler um Erläuterung, wie er sich Gefahren im Zusammenhang mit der von ihm betriebener Kiesgrube, denn so genannten "Silbersee", vorstelle.

Herr Scheidweiler erklärte:
1. Er sei, wohl der einzige erschienene Vertreter der Firmen, die in dieser Umgebung Kiesabbau betrieben, was er vortrage, glaube er aber auch für die anderen Betreiber von Kiesgruben sagen zu können.

2. Die Behauptungen, die jetzt in Bezug auf die Sicherheit der Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes gemacht worden seien, seien nicht von ihm ausgegangen, sondern man sei an ihn herangetreten und er habe sich nur über Tatsachen geäußert, wie er es auch jetzt zu tun gedenke.

3. Sein ureigenstes Interesse und auch wohl das der übrigen Betreiber sei der geordnete Betrieb der Kiesgruben und das Verschont bleiben von evtl. Ansprüchen Dritter, die sich in irgendeinem Zusammenhang aus den Grubenbetreibern geben könnten.

4. Zum wiederholter Male schildere er hiermit die Tatsache, dass bei dem Hochwasser 1983 (so genanntes "Jahrhunderhochwasser") das Hochwasser an einer Stelle in seinen tiefer gelegenen See übergelaufen sei. Diese Überlauf stelle könne er noch heute angeben, da er diese Stelle aber anschließend durch Aufschüttungen erhöht habe, könne aus dem heutigen Zustand der Örtlichkeit das damalige Geschehen nicht mehr ohne weiteres erkannt werden. Er bleibe im übrigen bei dem wiederholt vom ihm geäußerten Verdacht, dass Dieser Hochwassereinbruch "nicht von selbst erfolgt sei", sondern dass ihn böswillige Dritte verursacht hätten, denn bei seinem letzten Begehen der fraglichen Stelle abends vor dem nächtlichen Wassereinbruch habe er dort bei bereits fallendem Hochwasserstand eine Gefahr nicht erkennen können.

5. Den von ihm vermuteten unterirdischen Zulauf von Hochwasser durch eine von seiner Grube rheinseits gelegene ehemalige, heute mit Bauschutt verfüllte Grube hindurch, habe er selber erst nach dem letzten Hochwasser im Frühjahr 1988 bemerkt. Nur auf diese Weise könne er es sich erklären, dass der Wasserstand bei diesem weniger starken Hochwasser in seiner Grube so stark ansteigen konnte, obwohl ein Wassereintritt per Überlauf bei dem gegebenen Hochwasserstand unmöglich war.

6. Ihm, Scheidweiler, gehe es darum, sich vor möglichen Ansprüchen zu schützen und im übrigen auch aus eigenem Interesse seine Grube vor Hochwasser zu sichern. Deshalb erkläre er ausdrücklich, von sich aus im vermuteten Einverständnis mit den anderen Betreibern und unter deren Unterstützung an der von ihm vermuteten Eindringstelle auf der mit Bauschutt verfüllten ehemaligen rheinseitigen Kiesgrube Aufschüttungen vornehmen zu wollen. Auf den Einwand, dass dann auch der Eigentümer dieser Fläche und auch der Landwirt, der diese Fläche bebaut, mit den Anschüttungen einverstanden sein müssten, erklärte Herr Scheidweiler, dass er sich hier um in Verbindung mit den anderen Betreibern bemühen werde.

Herr Oberbürgermeister Schmelzer stellte fest, von diesen Wassereinbrüchen in den Scheidweiler See zum ersten Mal etwas zu hören. Er bat sodann die Vertreter der fachlich zuständigen Oberen Wasserbehörde um ihre Stellungnahme. Herr Schulte-Beckhausen und Herr Schulze erklärten:

1. Die wirksame Linie des Hochwasserschutzes verlaufe nicht in Höhe des Scheidweiler Sees. Anhand von Karten, in die die Hochwasserlinie eingetragen war, wurde nachgewiesen, dass die Linie des Hochwasserschutzes in Höhe des Neuwieder Weges verläuft.

2. Die durch den Neuwieder Weg markiertes Grenze stelle sowohl die Linie für den Hochwasserschutz, als auch für den Wasserschutz dar, soweit dieser durch Hochwassereinbrüche in die Baggerseen gefährdet werden könne. Der Scheidweiler See sei hierfür niemals In Betracht gezogen worden. Im Bereich des Kannsees und des Steinsees, die oberhalb des Neuwieder Weges gelegen sind, gibt es aber keinerlei Veranlassung, an der Sicherheit dar Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes zu zweifeln. Der Neuwieder Weg bildet einen selbst an der schmalsten Stelle noch 15 m breiten Damm zwischen dem Scheidweiler See und den beiden anderen Seen. Dieser Damm verbreitert sich nach unten hin so wie es auf einer von Herrn Schulze übergebenen Kartenskizze dargestellt. Vom Höhen Niveau her sei dieser Weg von einem Hochwasser niemals zu erreichen.

3. Deshalb ergehe eine Anordnung seitens der Bezirksregierung nicht, irgendwelche Aufschüttungen zum Schutz des Scheidweiler Sees vorzunehmen. Es bleibe Herrn Scheidweiler unbenommen, auf die von ihm beschriebene Art und Weise in seinem eigenen Interesse freiwillig Maßnahmen durchzuführen.

4. Angemerkt wurde, dass, obwohl Bedenken nicht bestehen, von der Firme Kann ein Standsicherheitsgutachten über den Neuwieder Weg gefordert worden ist. Dieses Gutachten liegt zur Zeit noch nicht vor. Die Firma Kann wird aufgefordert werden, das Gutachten nunmehr vorzulegen.

Anschließend an die Besprechung wurde vereinbart, dass Unterzeichner hierüber einen Aktenvermerk fertigt, der den beteiligten Behörden zugesandt werden soll.

Herr Schulze händigte Herrn Oberbürgermeister Schmelzer eine Legeskizze und einen Schnitt aus, aus denen die Untergrundverhältnisse zu ersehen sind. Nach Vervielfältigung dieser Unterlagen werden diese Unterzeichner zwecks Beifügung zu dem zu fertigenden Aktenvermerk, übergeben.

Unterzeichner merkt an, dass er diesem Aktenvermerke, weil erst nachträglich damit beauftragt, vollständig aus dem Gedächtnis geschrieben hat.

Je eine Ausfertigung des Aktenvermerks unter Beifügung der weiteren Unterlegen an:
- Bezirksregierung - Obere Wasserbehörde
- Stadt Neuwied
- Gesundheitsamt Neuwied
- Wasserwirtschaftsamt
- Stadtwerke Neuwied
(Anlagen: je eine Skizze und zwei Schnitte)

In Vertretung
gez. Hoeger
 



Trinkwasser schützen und weiter Kies abbauen
Damm soll Trinkwasser schützen

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