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Schäden durch Behörde am Silbersee

Schäden durch Behörde am Silbersee

Schäden durch Behörde am Silbersee



Im kurzen - Was Geschah?


Mitte Mai 2014 wurde der Abwasserlauf , der das gesamte Regenwasser von dem Kann-Gelände (ehemaliges Pflasterwerk im Engerser Feld) durch Anweisung der Kreisverwaltung Neuwied mit Beton versiegelt.

Der zuständige Ansprechnpartner der Firma Kann bekam nach eigenen Aussage, durch die Behörde, die Pistole auf die Brust gesetzt.

Die zuständige Mitarbeiterinn der Kreisverwaltung Neuwied drohte mit einem saftigen Bussgeld, sollte der Abfluss nicht sofort versiegelt werden.

Der Mitarbeiter der Firma Kann sagte der Behörde, das dann das ganze Wasser in Richtung Silbersee die Böschung hinunterlaufen und diese auspülen würde, was einen immensen Schaden mit sich ziehen würde.

Darauf antwortete die Mitarbeiterin der Kreisverwaltung folgendes:

“Das währe ihr egal der Abfluss müsse mit Beton versiegelt werden“.

So die Aussage des Mitarbeiters der Firma Kann am 29.07.2014 in einem persönlichen Gespräch.


Es fanden mehrere Gespräche und telefonate und einen vor Ort Termin mit der Behörde statt, unter anderem an folgenden Tagen:

21+22.05, 05.06, 28+31.07.2014.

Doch nichts geschah.


In einem Gespräch (29.07.2014) mit der Zuständigen Behörde und deren „Sacharbeiter“ sagte man mir das die Behörde keinerlei Schuld treffe, dies liege bei der Firma Kann die der Aufforderung seitens der Behörden nicht nachgekommen seien.


Da stellen sich ja viele Fragen:

Wieso habe man dann nicht zuerst auf die Entfernung der Versigeltenfläche gedrungen anstatt zuerst den Abfluss zu zubetonieren?

Und hätte man sich nicht diesbezüglich durch vor Orttermine davon überzeugen können?

Nein ich glaube da will jemand dem Silbersee wissentlich Schaden zufügen, mann könnte auch von Amtsmissbrauch ausgehen – oder?

Der Verdacht liegt aber zumindest nahe.

Und Fragen sind jawohl erlaubt zu stellen – oder nicht?



Heute wurde am 06.08.2014 der Kreisverwaltung Neuwied eine eMail mit der Aufforderung zur Beseitigung der Ablaufsperre und der Schäden zugestellt.


Wir hoffen auf die Einsicht seitens der Kreisverwaltung Neuwied und der Firma Kann, so das der jetzige unduldbare Zustand umgehend beseitigt werden kann.
Bevor das Ausmaß der Schäden immer größer wird.



Keine Rückmeldung

Am 06.08.2014 stellten wir der Kreisverwaltung ein Schreiben per email zu.

Auf Rückfrage nach einigen Tagen der Kommentar des Herrn R. die Mail sei nie angekommen.

Daraufhin erfolgte die Zustellungt per Fax - bis heute (24.08.14) immer noch kein Kommentar.

Hier der Inhalt des Schreibens

Kreisverwaltung Neuwied
z.H.  Herrn R.

Postfach  2161

56562 Neuwied



Betr. Rohrverschluß bei Firma Kann im Engerserfeld.





Sehr geehrter Herr R.,bezugnehment auf unsere Telefonate und Gespräche vom 21+22.05, 05.06, 28 +31.07.2014.

Muß ich leider feststellen, daß durch mehrer Unwetter sich der Schaden auf unserem Gelände am Silbersee,  ein immer größeres Ausmaß angenomen hat.

Da von Ihrer Behörde, bis heute keine Beseitigung des Zustandes erfolgt ist und der Wetterbericht für die kommenden Tage noch weitere Gewitter gemeldet hat, ist damit zu rechnen, das die Schäden, immer größer werden.

Ich bitte sie, die durch Anordnung Ihrer Behörde, durch Frau H.,  uns dadurch entstandednen Schaden und Ärger, schnellstens zu beseitigen und den Abfluß zu öffnen um weitern Schaden und Ärger zu vermeiden.

Ich hoffe  doch,  das ihre Behörde dieses unnötige Ärgernis, bald abzustellen in der Lage ist.

Ein Gespräch mit der Firma Kann, mit Herrn S., verlief ergebnislos. Die Firma Kann sieht sich nicht gezwungen die Bodenbefestigung des alten Lagerplatzes zu entfernen.

Die Versiegelung des Ablaufes erfolgt nur dadurch, das ihre Behörde der Firma Kann die  Pistole auf die Brustgesetzt hat und ein Bußgeld androhte, sollte die Verschließung des Ablaufes nicht erfolgen.

Den Hinweis duch Herrn S. an ihre Behörde sprich an Frau H., das ja dann das ganze Wasser wieder in Richtung Silbersee überlaufe und dort die Böschung ausspüle sagte sie, „das währe ihr egal der Abfluss müsse mit Beton versiegelt werden“.

So die Aussage des Herrn S. nach einem Gerspräch mit meinem Sohn.

Sollte nicht umgehend der Abfluß wieder hergestellet sein, so sehe ich mich gezwungen, zur Ermittlung und Beseitigung, der Schäden und Gefahrenstelle, einen schachverständigen Gutachter zu bestellen.


mit freundlichem Gruß
W. Scheidweiler

BGB § 839

Haftung bei Amtspflichtverletzung

Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.



Dies ist unseres Erachtens nach hier geschehen.
Die Behörde hätte zuerst die Beseitigung der versiegelten Bodenfläche durchsetzen müssen.
Statt dessen aber verlangte Frau H. (von der Kreisverwaltung Neuwied), von der Firma Kann die sofortige Schliesung des entwässerungslaufes des ehemaligen Pflasterstein Lagerplatzes.

Und dies trotz vor Ort Termin, der durch uns sofort nach bekannt werden des Verschlusses, mit Mitarbeitern der Kreisverwaltung Neuwied verlangt wurde. Wo wir auf diese drohende Gefahr hinwiesen, die Sachbeatrbeiter aber keinen Handlungsbedarf sahen.

Somit ist für uns die Amtspflichtverletzung gegeben.
Der bisher entstandene Schaden ist immens, doch die Behörde weisst alle Schuld von sich.


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